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Inforamtionen vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Aufbau einer „Nationalen Reserve Blackout“ – Stärkung des Zivilschutzes

Der Bund verfolgt die Absicht den Zivilschutz zu stärken, unter anderem in dem der Aufbau einer „Nationalen Reserve Blackout“ (Notstromversorgung) verfolgt wird. Dadurch soll ein Beitrag zur Bewältigung langanhaltender und großflächierger Stromausfälle geleistet werden.

Die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Inland hängen maßgeblich von einer Sofortreaktion bei Stromausfällen ab. Eine bundesweit dislozierte Notstromreserve des Zivilschutzes kann Ausfälle der Strom- und Notstromversorgung mit Hilfe mobiler Notstromaggregate zumindest in Teilen auffangen.

Ziel ist es, eine leistungsfähige und flexible Notstromversorgung sicherzustellen, die im Ereignisfall den Betrieb lebens- und verteidigungswichtiger ziviler Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen des Zivilschutzes unterstützt. Dabei ist vorgesehen, die „Nationale Reserve Blackout“ an bestehende Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf Landesebene anzuknüpfen, die auf die Sicherung der Energieversorgung ausgerichtet sind. Für diese Maßnahme plant der Bund in den Jahren 2026 – 2029 bis zu 12 Mio. € jährlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere vor dem Hintergrund der akuten Bedarfe, die sich in den Ereignissen wie dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin zeigen, hat der Bund die Verfügbarkeit weiterer Mittel zur Stärkung der Notstromversorgung geprüft. Es ist gelungen, für das Jahr 2026 zusätzlich zu den bereits zugesicherten 12 Mio. € weitere 6 Mio. € bereitzustellen. Damit stehen für das Jahr 2026 insgesamt 18 Mio. € für die Nationale Reserve Blackout zur Verfügung. Die Weiterführung des Programms ist, in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel, über diesen Zeitraum hinaus angedacht.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatte in einem ersten Schreiben als Verfahrensweise das sogenannte „Windhundverfahren“ dargestellt. Demnach hätten die Kommunen Anträge zum Erhalt von Notstromaggregaten an das BBK richten sollen und nach der Reihenfolge des Eingangs wollte das BBK diese an die entsprechenden Kommunen verteilen. Dieses vorgeschlagene Verfahren hat erhebliche Kritik ausgelöst, weshalb das BBK hiervon nunmehr Abstand genommen hat. Stattdessen wird für die Zuweisung der Haushaltsmittel für den Aufbau einer „Nationalen Reserve Blackout“ von Beginn an die Einwohnerzahl der Länder (Länderschlüssel) zu Grunde gelegt.

Dementsprechend erhält NRW für das Jahr 2026 zugewiesene Haushaltsmittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro. In den Folgejahren (2027-2029) werden voraussichtlich ebenfalls Mittel in Höhe von mindestens 2,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.

Nach einem gemeinsamen Gespräch der kommunalen Spitzenverbände und dem Ministerium des Innern NRW (IM) plant das IM folgendes weitere Vorgehen.

Um die vom BBK vorgesehene Zuweisung der Haushaltsmittel für das Jahr 2026 zum Ende des 3. Quartals – und damit eine Nutzung der Mittel – noch möglich zu machen, ist Eile geboten. Antragstellungen durch einzelne kommunale Bedarfsträger über das Land und die Durchführung anschließender Ausschreibungen durch diese scheinen aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr möglich. Ebenso sind vorherige Abfragen nach der benötigten Anzahl an Notstromaggregaten und der Kapazitäten aufgrund des Zeitdrucks und der beschränkten Mittel nicht möglich.

Daher beabsichtigt das IM die Durchführung einer landesseitigen Ausschreibung über das Institut der Feuerwehr. Beabsichtigt ist die Ausschreibung von Geräten der Leistungsklasse 60 kVA, da diese im Sinne des vom BBK skizzierten Zwecks des Programms eine große Verwendungsbreite bei relativ einfacher Bedienbarkeit haben.

Es ist aktuell nicht genau absehbar, wie viele Geräte sich im Rahmen der Ausschreibung im Jahr 2026 beschaffen lassen werden. Über die Verteilung der auf diesem Weg beschafften Geräte wird in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Folgezeit zu entscheiden sein. Ebenso wird noch zu entscheiden sein, wie in den kommenden Jahren verfahren wird und ob ggf. zu einem späteren Zeitpunkt andere Leistungsgrößen ausgeschrieben werden.

Um mit der Ausschreibung zeitnah beginnen zu können und dabei eine verlässliche Grundlage bzgl. der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel zu haben, bitten wir darum, dass kommunale Bedarfsträger auf das Stellen von Anträgen an das Land als Kontaktstelle verzichten.