Grundsteuererhöhung die zweite…Bürger freut Euch schon mal, Dankesschreiben bitte direkt an Rot-Grün
Ratssitzung Dormagen 31.10.2024 – Antrag 10/2075 Hebesatzsatzung 2025
leider konnten die Ratsfraktionen von Zentrum, FDP, CDU sowie dem Einzelratsmitglied der AfD diese erneute Grundsteuererhöhung nicht verhindern. Die Mehrheit bestehend aus (a)SPD, Pädo-Grün sowie der BFD (Bürger für Dormagen), haben leider die Mehrheit im Stadtrat und das zum leid der Bürger in Dormagen.
Somit war der sehr konstruktive Antrag der CDU, durch die für den Bürger schlechtesten Mehrheit seit Bestehen dieser, abgeschmettert worden. Durch die letzte Erhöhung der Grundsteuer, sind ca. 3.500.000€ Steuern mehr in die Stadtkasse gelaufen…fragen Sie mal wo die geblieben sind.
Was heißt das? Richtig, für den Bürger wird es nochmal teurer, freut Euch schonmal, denn der neue Bescheid kommt bestimmt. Für die Verwaltung heißt so etwas „Aufkommensneutral“, für den Bürger heißt das leider mehr Belastung. Man kann nur hoffen das die Bürger endlich verstehen wem Sie ihre Stimme gegeben haben und werden das bei den nächsten Wahlen wieder, Ändern.
Den Oberhammer der Sitzung setzte dann aber der Oberlehrer der Pädo-Grünen noch oben drauf. Als dieser Oberlehrer dann in vollem Ernst der Rednerin des Antragsstellers, große Dummheit und Unwahrheit vorwarf. Dieser Oberlehrer der Pädo-Grünen ist dazu noch vollkommen der Meinung das diese Erhöhung richtig ist und die Bürger das verkraften können. Es bleibt dabei zu bemerken das die Gewerbesteuer erst einmal unberührt bleibt, diese aber trotzdem in dieser Vorlage genannt wird. Auf Anfrage vom Zentrum warum das so wäre, antwortete der Kämmerer Spillmann recht schnippig, dass wir ja in der Grundsteuer wären und nicht in der Gewerbesteuer. Somit blieb diese Frage dann unbeantwortet, lag wahrscheinlich am Fragestellenden.
Also Leute, wieder einmal unter Rot- und Pädo-Grün, außer Spesen nichts gewesen. Hier noch ein interessanter Hinweis von der Internetseite des Landes NRW „Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer – sie wird von der Kommune erhoben und bleibt in der Kommune. Auch das Hebesatzrecht fällt seit jeher in die kommunale Selbstverwaltung“, verdeutlicht Minister Dr. Optendrenk. „Deshalb ist es folgerichtig, dass auch die Entscheidung über eine Hebesatzdifferenzierung in den Rathäusern getroffen wird. Wir geben den Verantwortlichen vor Ort alle Optionen, um eine faire und zielführende Besteuerung für die Menschen und Unternehmen in ihrer Kommune festzusetzen.“ Die Kommunen, also auch Dormagen, müssen die vom Finanzamt vorgegebenen Hebesätze nicht wirklich verwenden, wie es ja vermutet werden könnte. Die Hebesätze geben die Kommunen allein vor.
Quellen: Hebesatzsatzung 2025 NR10-2075 Stadt, Pressetermin aufkommensneutrale Umsetzung