Das war zu erwarten…
Wie man es gewohnt ist in Dormagen, ist es nun auch gekommen. Über das angestrebte Bürgerbegehren kann man denken wie man möchte, es wurde aber nun mal eingereicht. Durch geschickte Paragraphen-Reiterei ist man zum dem Entschluss gekommen (in der Verwaltung), dass dieses unzulässig ist.
Man kann das Bürgerbegehren aber trotzdem aufrechterhalten, wenn 3000 Unterschriften für dieses Bürgerbegehren vom Einreichenden erbracht werden. Somit würde dieses Bürgerbegehren dann für die Entscheidung in den Stadtrat kommen (welcher natürlich erst nach den Landtagswahlen stattfindet. Somit verhindert man gleichzeitig negative Stimmung vor den Wahlen). Dieser wird dann Formell darüber entscheiden dürfen.
Dies ist das eigentliche Ziel der Verwaltung bei diesem anstehenden Bürgerbegehren, denn durch die gegründete Durchwinker-Koalition, wird dieses Bürgerbegehren dann abgelehnt werden und das Bad in Nievenheim dann endgültig der Geschichte angehören.