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Wenn man so etwas liest…

Wenn man solch einen Artikel liest und sich dann das Ergebnis der Hochgebildeten anschaut, dann fragt man sich einfach nur noch wer hier nicht zählen, kann oder die Satzung nicht versteht.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/cdu-und-spd-einigen-sich-auf-gemaessigte-wahl-plakatierung-aid-1.6711846

In dem Artikel wird noch wird noch extra auf das Plakatier Verhalten der letzten Jahre hingewiesen und folgende Statement dazu abgegeben

„Von vielen Bürgern wurde bei früheren Wahlen die Plakatierung oftmals als zu intensiv und damit störend empfunden“, berichten Ludwig Dickers und Carsten Müller, Vorsitzende von CDU bzw. SPD.
„Wir werden uns daher selbstverständlich an die Satzung der Stadt Dormagen aus dem Jahr 2013 halten.“

Wenn man allein durch das Stadtgebiet fährt, sich mal die aufgehängten Plakate anschaut, wo und wie sie aufgehängt sind, fragt man sich nicht nur ob die alle nicht nur nicht zählen sondern auch nicht lesen können. Oder ist die Satzung vielleicht für einige zu schwer zu verstehen. Hier mal die Satzung zum Thema Plakate als Auszug

    Plakatwerbung, Wahlplakate, Großraumplakate, Wesselmannständer

Beschreibung

Das Anbringen von Plakaten/Plakatständern im öffentlichen Verkehrsraum erfüllt den Tatbestand der Sondernutzung und bedarf einer gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis.
Es sind maximal 30 Plakate pro Veranstaltung zulässig.
Die maximale Größe eines Plakates darf 0,5 qm nicht überschreiten, da sonst hierfür ein Baugenehmigungsantrag zu stellen ist.
Plakate dürfen nur in einem Abstand von 4 Lichtmasten, jedoch nicht an Verkehrseinrichtungen, Bäumen, Ampeln, in Kreuzungsbereichen etc. angebracht werden.
Die Plakate sind am folgenden Werktag nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zu entfernen.

Plakatwerbung innerhalb von geschlossenen Ortschaften aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden bedarf keiner Sondernutzungserlaubnis. Die Wahlwerbung darf innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen vor dem Wahltag durchgeführt werden.
Die Plakate sind spätestens an dem auf den Wahltag folgenden Samstag vollständig zu entfernen.

Für das Aufstellen von Großflächenplakaten (Wesselmannständern) auf städtischen Grünflächen ist eine Einzelgenehmigung zu beantragen.

Für sonstige städtische Grundstücke ist der Antrag bei der städtischen Liegenschaftsverwaltung (Fachbereich für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften – F 2) zu stellen.

Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht werden, da bei einer beabsichtigten Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche verschiedene Fachbereiche an der Entscheidung beteiligt werden müssen.
Hier der Link dazu: https://dormagen.de/stadtverwaltung/stadt-dormagen/webseiten/buergerservice/civserv/service/dcService/311/

Besonders interessant ist vor allem der Part in der Satzung „Plakate dürfen nur in einem Abstand von 4 Lichtmasten, jedoch nicht an Verkehrseinrichtungen, Bäumen, Ampeln, in Kreuzungsbereichen etc. angebracht werden.

Schauen Sie sich mal im Stadtgebiet um und zählen mal wie viele Plakate man eigentlich wieder abnehmen müsste…da man aber ein gutes Verhältnis zur Verwaltung und den dafür Zuständigen pflegt, wird da wie sonst auch immer, nichts passieren. Es werden eben nur ganz Bestimmte auf das falsche Aufhängen von Plakaten hingewiesen und gleich die Androhung, dass die Stadt Dormagen das sonst machen würde unter Berechnung zu jedem abgenommenen Plakat…es hat sich also nichts geändert, manche sind eben gleicher als andere…

Ich musste das einfach schreiben, weil ich mich fast totgelacht habe auf dem Weg durch die Stadtgebiete. Mir ist dabei immer ein Satz aus einer Ratssitzung durch den Kopf gegangen. Von einem grünen gesprochen, „wir brauchen gebildete Leute, wir brauchen gebildete Leute, wir brauchen…“ Ich frage mich echt, welche Bildung er wohl gemeint hat. Mit zählen und Lesen kann das nichts zu tun gehabt haben…

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